Nun unterbreitete der Beauftragte des Westberliner Senats neue Vorstellungen zum Schnittpunkt des Autobahnzubringers, da die Inanspruchnahme der auf Berliner Gebiet liegenden Marienfelder Feldmark mit einem großen Erholungswert politisch nicht durchsetzbar war. Die Trasse des Autobahnzubringers sollte jetzt westlich der damals verlaufenden Staatsgrenze auf dem Territorium der DDR geführt werden, wie es nachstehende Skizze aus dem Schriftverkehr dazu ausweist. Für die Inanspruchnahme von DDR- Territorium war ein Gebietsaustausch angeboten. Dazu schätzte die DDR ein, dass dieser Gebietsaustausch realisierbar sei und die dafür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden könnten.
In einem Gespräch zwischen dem Generalsekretär der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker mit dem Regierenden Bürgermeister und Vorsitzenden der SPD von Berlin (West), Walter Momper am 19. Juni 1989 übermittelte Erich Honecker das Einverständnis, dass die Anbindung der neuen Grenzübergangsstelle im Raum Großbeeren an das Straßennetz von Berlin (West) unter Einbeziehung eines Gebietsstreifens der DDR entlang der Staatsgrenze der DDR erfolgt. Das Zustandekommen setze jedoch voraus, dass entsprechende Gebietsteile von Berlin (West) zur Verfügung gestellt werden und der sich ergebende Wertunterschied finanziell ausgeglichen wird. Wenig später gab es ergänzende Vorschläge zur Inanspruchnahme weiterer Gebietsteile der DDR, wie es nachstehender Skizze zu entnehmen ist.
Hinter den Kontrollpunkten hätte sich auf DDR- Gebiet eine neun Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße bis zum Berliner Ring angeschlossen, die sich durch den Gebietsaustausch jedoch verlängerte. Weiterhin sollte eine Grunderneuerung der Autobahn Berliner Ring, von der Autobahnanschlussstelle bei km 66.5 bis zum Abzweig Drewitz bei km 87.5 erfolgen. Die DDR war bereit, dem Anliegen der Westberliner Seite zur Errichtung einer GÜST im Süden von Westberlin prinzipiell zuzustimmen. Der Westberliner Senat hatte die Möglichkeit des Offenhaltens der GÜST Staaken für den vom Transitabkommen erfassten Transitverkehr mit entsprechender Kostenübernahme für notwendige Rekonstruktionsmaßnahmen nicht wahrgenommen. Auf weitere Angebote, eine Erweiterung der GÜST Rudower Chaussee und Mahlow vorzunehmen, wurde ablehnend reagiert. Es war vorgesehen, dass bei Zustimmung zu diesem Anliegen, die Kosten in vollem Umfang (447,7 Mio. Mark) von der Gegenseite getragen werden müsste, wobei die BRD in den Jahren 1990 bis 1999 jährlich 30 Mio DM im Rahmen der Transitpauschale gezahlt hätte.
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